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Zusammensetzung
Die Arbeitsgruppe besteht aus ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern.
Von der Arbeitsgruppe anerkannte Kliniken, Spitäler, Institute und Praxen, die in der Schweiz auf dem genannten Gebiet tätig sind, müssen mindestens ein ordentliches Mitglied als Vertreter ihrer Institution in die Arbeitsgruppe delegieren. Als ausserordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht können Ärzte, medizinisches Assistenzpersonal oder Techniker aufgenommen werden, die auf dem Gebiet der Schrittmacherbehandlung, der Defibrillatorbehandlung oder der Elektrophysiologie tätig sind, aber nicht einer auf dem Gebiet handelnden Firma angehören. Die Kandidaten beantragen ihre Mitgliedschaft schriftlich mit Unterstützung zweier ordentlicher Mitglieder der Arbeitsgruppe (Paten) beim Präsidenten oder per Anmeldeformular spätestens einen Monat vor der Geschäftssitzung. Die Aufnahmegesuche werden vom Vorstand geprüft. Die Aufnahme erfolgt mit einem Mehr von 2/3 der an der Geschäftssitzung der Arbeitsgruppe anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
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Arbeitsgruppe Herzschrittmacher und Elektrophysiologie der SGK |